Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Land und Verbände einigen sich über
Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt
gewährleistet
25.05.2005, Magdeburg – 77
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.:
077/05
Ministerium für Gesundheit und
Soziales - Pressemitteilung Nr.: 077/05
Magdeburg, den 20. Mai 2005
Land und Verbände einigen sich über
Frühförderung / Entwicklungschancen für Frühförderkinder in Sachsen-Anhalt
gewährleistet
Magdeburg . Am 17. Mai 2005 haben sich das Sozialministerium
und Verbände der Freien Wohlfahrt zugunsten der Frühförderung von Kindern mit
Behinderungen auf eine Übergangsregelung geeinigt. Gemeinsam wurde nun
erreicht, dass die Förderung auch weiterhin im gesamten notwendigen Umfang
geleistet werden kann. Für die zukünftige Ausrichtung wurden wichtige
Grundlagen gelegt. Die Entwicklungschancen der Frühförderkinder werden damit in
Sachsen-Anhalt gewährleistet.
Als Ergebnis intensiver Verhandlungen zahlt das Land für
den Zeitraum vom 01.01.2005 zunächst bis zum 31.07.2005 eine landesweit
einheitliche Pauschale von 70 Euro pro Frühfördereinheit, so dass künftig
vergleichbare Leistungen auch gleich vergütet werden. Damit ist sowohl für die
betroffenen Kinder eine landesweit einheitliche Leistungsgewährung als auch
eine angemessene Vergütung der Leistungserbringer gesichert. Die vereinbarte
Pauschale gilt für alle Kinder, die im vorgenannten Zeitraum Leistungen der
Frühförderung erhalten. Bereits in der Vergangenheit hatten die
Verhandlungspartner einen Bedarf von 45 bis zu 60 Minuten direkter Förderung am
Kind innerhalb einer Fördereinheit als bedarfsgerecht angesehen. Es wurde
vereinbart, dass die Frühförderung zukünftig in dem vereinbarten Umfang auch
landesweit erbracht wird. Der nun vereinbarte Förderzeitraum war bislang nicht
überall üblich. Bisher bestand dazu eine sehr unterschiedliche
Leistungserbringung. Damit wird der Förderbedarf der Frühförderkinder noch stärker
in den Mittelpunkt gerückt.
Mit
der Einigung zu dieser Übergangsregelung rückt das gemeinsame Ziel des Landes
und der Leistungserbringer, die Gestaltung der Frühförderung zu einer
sogenannten Komplexleistung zu qualifizieren ein wesentliches Stück näher.
Unter Komplexleistung ist dabei die Kombination medizinischer und heilpädagogischer Leistungen zu
verstehen. Im Hinblick auf diese Komplexleistung wird die angemessene Verteilung
von ambulanter und mobiler Leistungserbringung vorbereitet und schrittweise
umgesetzt, wobei das Sozialministerium von durchschnittlich gleichen Anteilen
zwischen mobiler und ambulanter Frühförderung ausgeht. Während einerseits
Frühförderer weiterhin Kinder mobil zu Hause aufsuchen, wird andererseits nun
ein vernetztes ambulantes Angebot in den Frühförderstellen aufgebaut.
Mit der zum 01.08.2005 vorgesehenen schrittweisen
Einführung der Komplexleistung werden die erforderlichen Leistungen damit zukünftig
entsprechend der seit 2003 geltenden gesetzlichen Grundlagen erbracht werden.
Zwischen Land und Verbänden bestand Einigkeit darin, den
dafür notwendigen Abschluss der Landesrahmenvereinbarung weiter zu forcieren.
Hierzu werden Sozialministerium und Wohlfahrtsverbände kurzfristig die
Gespräche mit den Krankenkassen über deren finanzielle Beteiligung fortführen.
Land und Verbände einigten sich dahingehend, dass die in der Übergangsregelung
gefundenen Zahlungsmodalitäten bis zum Abschluss der Landesrahmenvereinbarung
fortgeführt werden. Dieser Verabredung liegt zugrunde, dass beide Seiten vom
Abschluss der Landesrahmenvereinbarung bis spätestens Ende 2005 ausgehen.
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