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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teilhabemanager sollen Inklusion vorantreiben

25.07.2016, Magdeburg – 28

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Teilhabemanagerinnen und -manager sollen in Sachsen-Anhalts Landkreisen

und kreisfreien Städten Lotsen für Menschen mit Behinderungen sein und lokale

Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickeln. Die

Personalkosten für die Fachleute werden aus Mitteln des Europäischen

Sozialfonds und aus dem Landeshaushalt bezahlt; die Sachkosten tragen die

Kreise und kreisfreien Städte. Das ist der Kern eines Förderprogramms, das das

Land jetzt ausgeschrieben hat. 

 

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne

verspricht sich viel von diesem Ansatz: ?Wir wollen ein inklusives Gemeinwesen

gestalten. Wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu

verwirklichen, kommt den Kommunen eine herausragende Bedeutung zu.? Inklusion

erfordere eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und wohnortnahe Angebote

der Teilhabesicherung. ?Die Vereinten Nationen fordern die Umsetzung der

UN-Konvention auf allen staatlichen Ebenen, auch der kommunalen. Dies greift

das Programm auf.? 

 

Die Teilhabemanager sollen die Betroffenen

unterstützen, ihr gesellschaftliches Umfeld selbstbestimmt zu nutzen. Sie sollen

Teilhabebedingungen vor Ort analysieren und konkrete Maßnahmen und

Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention entwickeln.

Grimm-Benne: ?Und sie sollen eine zentrale Ansprechstelle der Kommune für den

Bereich Inklusion sein und kommunale Netzwerke aufbauen.? 

 

18,75 Millionen Euro stehen für das deutschlandweit

einmalige Programm ?Örtliches Teilhabemanagement? zur Verfügung. Das

Sozialministerium hat die Kreise aufgefordert, bis Ende August Konzepte und

Anträge einzureichen. Ziel ist, dass alle 14 Landkreise und kreisfreien Städte

mindestens zwei fachlich qualifizierte Teilhabemanagerinnen und ?manager einstellen,

die einen sozialwissenschaftlichen oder heil- bzw. sozialpädagogischen

Studienabschluss haben. Im Einzelfall sind Abweichungen hiervon möglich, wenn

eine Person mit wesentlicher Behinderung 

beschäftigt werden soll.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de