Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Teilhabemanager sollen Inklusion vorantreiben
25.07.2016, Magdeburg – 28
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Teilhabemanagerinnen und -manager sollen in Sachsen-Anhalts Landkreisen
und kreisfreien Städten Lotsen für Menschen mit Behinderungen sein und lokale
Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickeln. Die
Personalkosten für die Fachleute werden aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds und aus dem Landeshaushalt bezahlt; die Sachkosten tragen die
Kreise und kreisfreien Städte. Das ist der Kern eines Förderprogramms, das das
Land jetzt ausgeschrieben hat.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne
verspricht sich viel von diesem Ansatz: ?Wir wollen ein inklusives Gemeinwesen
gestalten. Wenn es darum geht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu
verwirklichen, kommt den Kommunen eine herausragende Bedeutung zu.? Inklusion
erfordere eine barrierefreie kommunale Infrastruktur und wohnortnahe Angebote
der Teilhabesicherung. ?Die Vereinten Nationen fordern die Umsetzung der
UN-Konvention auf allen staatlichen Ebenen, auch der kommunalen. Dies greift
das Programm auf.?
Die Teilhabemanager sollen die Betroffenen
unterstützen, ihr gesellschaftliches Umfeld selbstbestimmt zu nutzen. Sie sollen
Teilhabebedingungen vor Ort analysieren und konkrete Maßnahmen und
Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention entwickeln.
Grimm-Benne: ?Und sie sollen eine zentrale Ansprechstelle der Kommune für den
Bereich Inklusion sein und kommunale Netzwerke aufbauen.?
18,75 Millionen Euro stehen für das deutschlandweit
einmalige Programm ?Örtliches Teilhabemanagement? zur Verfügung. Das
Sozialministerium hat die Kreise aufgefordert, bis Ende August Konzepte und
Anträge einzureichen. Ziel ist, dass alle 14 Landkreise und kreisfreien Städte
mindestens zwei fachlich qualifizierte Teilhabemanagerinnen und ?manager einstellen,
die einen sozialwissenschaftlichen oder heil- bzw. sozialpädagogischen
Studienabschluss haben. Im Einzelfall sind Abweichungen hiervon möglich, wenn
eine Person mit wesentlicher Behinderung
beschäftigt werden soll.
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