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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Eltern werden ab Jahresbeginn noch stärker entlastet

23.12.2019, Magdeburg – 104

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

Magdeburg. Mit dem Jahresbeginn greift das

Gute-Kita-Gesetz für Sachsen-Anhalt; Familien mit mehreren Vorschulkindern werden

noch stärker entlastet. Wird ein Geschwisterkind im Hort betreut, entfallen die

Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen. Die

neue Geschwisterkindregelung wird aus Bundesmitteln finanziert und gilt für

zunächst zwei Jahre.

 

Bei der

bisherigen Regelung zahlten Eltern mit mehreren Kinder in Krippe oder

Kindergarten nur für das älteste Kind; Hortkinder wurden bei der Berechnung nicht

berücksichtigt. Jetzt werden nur noch die Hortbeiträge fällig. Das

entsprechende Gesetz ist im Dezember vom Landtag verabschiedet worden.

 

Wie bereits bei

der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes 2018 sind Anpassungen der

Satzungen in den Gemeinden und Verbandsgemeinden nicht erforderlich, um die neuen

Beitragsregelungen umzusetzen. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Kommunen mit

Kostenerstattungen an die Eltern arbeiten und zu viel gezahlte Kostenbeiträge

später an die Eltern zurückerstatten oder diese mit zukünftigen Zahlungen

verrechnen. Darauf hat das Sozialministerium die Kommunen in einem Schreiben

hingewiesen.

 

Die den

Gemeinden und Verbandsgemeinden durch die Mehrkindregelung entstehenden

Einnahmeausfälle erstattet das Land jeweils im Folgejahr. Um die entstehenden

finanziellen Belastungen bei den Gemeinden und Verbandgemeinden durch

Einnahmeausfälle zu mildern, hat der Landtag zudem beschlossen, zum 1. März

2020 und zum 1. März 2021 jeweils 10,7 Millionen Euro als Abschläge zu zahlen.

 

Hintergrund:

 

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die

Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren.

Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort

ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung,

auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf

Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag

geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein

Gesetz, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).

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