Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Eltern werden ab Jahresbeginn noch stärker entlastet
23.12.2019, Magdeburg – 104
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Mit dem Jahresbeginn greift das
Gute-Kita-Gesetz für Sachsen-Anhalt; Familien mit mehreren Vorschulkindern werden
noch stärker entlastet. Wird ein Geschwisterkind im Hort betreut, entfallen die
Beiträge für alle Geschwisterkinder, die Krippe oder Kindergarten besuchen. Die
neue Geschwisterkindregelung wird aus Bundesmitteln finanziert und gilt für
zunächst zwei Jahre.
Bei der
bisherigen Regelung zahlten Eltern mit mehreren Kinder in Krippe oder
Kindergarten nur für das älteste Kind; Hortkinder wurden bei der Berechnung nicht
berücksichtigt. Jetzt werden nur noch die Hortbeiträge fällig. Das
entsprechende Gesetz ist im Dezember vom Landtag verabschiedet worden.
Wie bereits bei
der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes 2018 sind Anpassungen der
Satzungen in den Gemeinden und Verbandsgemeinden nicht erforderlich, um die neuen
Beitragsregelungen umzusetzen. Aufgrund der Kurzfristigkeit können Kommunen mit
Kostenerstattungen an die Eltern arbeiten und zu viel gezahlte Kostenbeiträge
später an die Eltern zurückerstatten oder diese mit zukünftigen Zahlungen
verrechnen. Darauf hat das Sozialministerium die Kommunen in einem Schreiben
hingewiesen.
Die den
Gemeinden und Verbandsgemeinden durch die Mehrkindregelung entstehenden
Einnahmeausfälle erstattet das Land jeweils im Folgejahr. Um die entstehenden
finanziellen Belastungen bei den Gemeinden und Verbandgemeinden durch
Einnahmeausfälle zu mildern, hat der Landtag zudem beschlossen, zum 1. März
2020 und zum 1. März 2021 jeweils 10,7 Millionen Euro als Abschläge zu zahlen.
Hintergrund:
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die
Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren.
Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort
ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung,
auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf
Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag
geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein
Gesetz, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).
Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de