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Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Land fördert Praktika für Quereinsteiger

28.02.2020, Magdeburg – 19

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Im Rahmen der

Fachkräfteoffensive des Landes fördert das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des

Gute-Kita-Gesetzes Vorpraktika für Quereinsteiger. Wer als Quereinsteiger eine Ausbildung als Erzieherin oder

Erzieher ab August 2020 plant, muss ? soweit er nicht zum Beispiel ein

Freiwilliges Soziales Jahr absolviert hat - zuvor ein 600-stündiges

Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung ableisten.

 

 

 

Dieses

Vorpraktikum wird in den Jahren 2020 bis 2022 finanziell vom Land unterstützt.

In diesem Jahr steht eine Förderung für 40 vergütete Praktikumsplätze zur

Verfügung, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für 35 Plätze. Damit die

Förderung in Anspruch genommen werden kann, darf das Praktikum nicht vor dem 1.

März 2020 begonnen worden sein.

 

 

 

Die

Zuwendung des Landes orientiert sich am TVAöD und beträgt für die gesamte

Praktikumsdauer von maximal sechs Monaten voraussichtlich monatlich 1.450 ?,

insgesamt also bis zu 8.700 ?. Der Entwurf der entsprechenden Richtlinie sieht

vor, dass das Land diese Mittel an die Einrichtungsträger ausreicht, in denen

die Praktikantinnen und Praktikanten ihr Vorpraktikum ableisten möchten. Die

Kita-Einrichtungsträger dürfen diese Zuschüsse für die Zahlungen an die

Praktikantinnen und Praktikanten und die mit dem Praktikumsvertrag verbundenen

Arbeitgeberanteile verwenden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; liegen

mehr Anträge vor, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das

Eingangsdatum des Antrags.

 

 

 

Wer in

diesem Jahr ein Praktikum absolvieren möchte, sollte sich kurzfristig einen

kommunalen oder freien Kita-Einrichtungsträger suchen und mit ihm einen

Praktikumsvertrag schließen, appelliert das Ministerium für Arbeit, Soziales

und Integration. Den Antrag auf Förderung kann nur der Träger einer Einrichtung

stellen. Die Anträge sind für das Jahr 2020 an das Ministerium für Arbeit,

Soziales und Integration zu richten.

 

 

 

Gefördert

werden nur Praktika von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

haben. Die Praktikantinnen und Praktikanten haben des Weiteren ein

Gesundheitszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Erklärung

vorzulegen, dass sie beabsichtigen, unverzüglich im Anschluss an das Praktikum

eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de