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Land fördert Praktika für Quereinsteiger
28.02.2020, Magdeburg – 19
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Im Rahmen der
Fachkräfteoffensive des Landes fördert das Land Sachsen-Anhalt aus Mitteln des
Gute-Kita-Gesetzes Vorpraktika für Quereinsteiger. Wer als Quereinsteiger eine Ausbildung als Erzieherin oder
Erzieher ab August 2020 plant, muss ? soweit er nicht zum Beispiel ein
Freiwilliges Soziales Jahr absolviert hat - zuvor ein 600-stündiges
Vorpraktikum in einer Kindertageseinrichtung ableisten.
Dieses
Vorpraktikum wird in den Jahren 2020 bis 2022 finanziell vom Land unterstützt.
In diesem Jahr steht eine Förderung für 40 vergütete Praktikumsplätze zur
Verfügung, in den Jahren 2021 und 2022 jeweils für 35 Plätze. Damit die
Förderung in Anspruch genommen werden kann, darf das Praktikum nicht vor dem 1.
März 2020 begonnen worden sein.
Die
Zuwendung des Landes orientiert sich am TVAöD und beträgt für die gesamte
Praktikumsdauer von maximal sechs Monaten voraussichtlich monatlich 1.450 ?,
insgesamt also bis zu 8.700 ?. Der Entwurf der entsprechenden Richtlinie sieht
vor, dass das Land diese Mittel an die Einrichtungsträger ausreicht, in denen
die Praktikantinnen und Praktikanten ihr Vorpraktikum ableisten möchten. Die
Kita-Einrichtungsträger dürfen diese Zuschüsse für die Zahlungen an die
Praktikantinnen und Praktikanten und die mit dem Praktikumsvertrag verbundenen
Arbeitgeberanteile verwenden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; liegen
mehr Anträge vor, als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das
Eingangsdatum des Antrags.
Wer in
diesem Jahr ein Praktikum absolvieren möchte, sollte sich kurzfristig einen
kommunalen oder freien Kita-Einrichtungsträger suchen und mit ihm einen
Praktikumsvertrag schließen, appelliert das Ministerium für Arbeit, Soziales
und Integration. Den Antrag auf Förderung kann nur der Träger einer Einrichtung
stellen. Die Anträge sind für das Jahr 2020 an das Ministerium für Arbeit,
Soziales und Integration zu richten.
Gefördert
werden nur Praktika von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
haben. Die Praktikantinnen und Praktikanten haben des Weiteren ein
Gesundheitszeugnis, ein erweitertes Führungszeugnis sowie eine Erklärung
vorzulegen, dass sie beabsichtigen, unverzüglich im Anschluss an das Praktikum
eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher in Sachsen-Anhalt aufzunehmen.
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