Menu
menu

Pressemitteilungen

Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Gute Weiterbildung für neue Arbeitswelt und Strukturwandel

28.11.2019, Magdeburg – 99

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne hat sich dafür

ausgesprochen, Arbeitnehmern in vom Strukturwandel betroffenen Betrieben Qualifizierungsmaßnahmen

noch leichter zugänglich zu machen. Insbesondere müssten auch kürzere Maßnahmen

als bisher über das Qualifizierungschancengesetz des Bundes gefördert werden

können, sagte sie am Rande der Tagung der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in

Rostock.

 

Die Ministerinnen und Minister forderten den Bund auf Antrag von

Sachsen-Anhalt einstimmig auf, das seit Jahresanfang geltende Qualifizierungschancengesetz

nachzubessern. Bisher schöpfe es nicht alle Potentiale aus, so Grimm-Benne.

 

Weiterbildung sei ein zentrales Thema. Der Wandel des Arbeitsmarktes -

sei es durch technologischen Fortschritt oder Strukturwandel - stelle viele

Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Das zeige sich

aktuell gerade zum Beispiel bei Enercon und dessen Zulieferunternehmen in

Magdeburg. Gleichzeitig drohe in manchen Bereichen ein akuter Fachkräftemangel.

?Hier ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik gefragt?, sagte die Ministerin. Wichtig sei, insbesondere Hürden für Strukturwandel

betroffene Beschäftigte in kleinen Unternehmen abzubauen.

 

Aktuell sei im Qualifizierungschancengesetz ein Mindestumfang von 160

Stunden für eine Qualifizierungen vorausgesetzt. ?Hier muss mit einem

geringeren Stundenumfang nachjustiert werden, das bringt mehr Arbeitnehmer in

kleinen Unternehmen in eine Weiterbildung?, so Grimm-Benne. Zudem sehe das

Gesetz bislang für den weitaus größten Teil der Beschäftigten vor, dass sich

der Arbeitgeber finanziell an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligen muss.

?Hier brauchen wir mehr Möglichkeiten, die ohne die finanzielle Beteiligung des

Arbeitgebers funktionieren?, sagte Grimm-Benne.

 

Hintergrund:

 

Nach

dem Qualifizierungschancengesetz des Bundes können vom Strukturwandel

betroffene Unternehmen, die Mitarbeiter qualifizieren, sich je nach

Betriebsgröße 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstatten lassen.

Dazu kommt eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes in Höhe von 25

bis 75 Prozent.

Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de