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Gute Weiterbildung für neue Arbeitswelt und Strukturwandel
28.11.2019, Magdeburg – 99
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne hat sich dafür
ausgesprochen, Arbeitnehmern in vom Strukturwandel betroffenen Betrieben Qualifizierungsmaßnahmen
noch leichter zugänglich zu machen. Insbesondere müssten auch kürzere Maßnahmen
als bisher über das Qualifizierungschancengesetz des Bundes gefördert werden
können, sagte sie am Rande der Tagung der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) in
Rostock.
Die Ministerinnen und Minister forderten den Bund auf Antrag von
Sachsen-Anhalt einstimmig auf, das seit Jahresanfang geltende Qualifizierungschancengesetz
nachzubessern. Bisher schöpfe es nicht alle Potentiale aus, so Grimm-Benne.
Weiterbildung sei ein zentrales Thema. Der Wandel des Arbeitsmarktes -
sei es durch technologischen Fortschritt oder Strukturwandel - stelle viele
Unternehmen und ihre Mitarbeiter vor große Herausforderungen. Das zeige sich
aktuell gerade zum Beispiel bei Enercon und dessen Zulieferunternehmen in
Magdeburg. Gleichzeitig drohe in manchen Bereichen ein akuter Fachkräftemangel.
?Hier ist vorausschauende Arbeitsmarktpolitik gefragt?, sagte die Ministerin. Wichtig sei, insbesondere Hürden für Strukturwandel
betroffene Beschäftigte in kleinen Unternehmen abzubauen.
Aktuell sei im Qualifizierungschancengesetz ein Mindestumfang von 160
Stunden für eine Qualifizierungen vorausgesetzt. ?Hier muss mit einem
geringeren Stundenumfang nachjustiert werden, das bringt mehr Arbeitnehmer in
kleinen Unternehmen in eine Weiterbildung?, so Grimm-Benne. Zudem sehe das
Gesetz bislang für den weitaus größten Teil der Beschäftigten vor, dass sich
der Arbeitgeber finanziell an einer Weiterbildungsmaßnahme beteiligen muss.
?Hier brauchen wir mehr Möglichkeiten, die ohne die finanzielle Beteiligung des
Arbeitgebers funktionieren?, sagte Grimm-Benne.
Hintergrund:
Nach
dem Qualifizierungschancengesetz des Bundes können vom Strukturwandel
betroffene Unternehmen, die Mitarbeiter qualifizieren, sich je nach
Betriebsgröße 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten erstatten lassen.
Dazu kommt eine Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgeltes in Höhe von 25
bis 75 Prozent.
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