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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Sachsen-Anhalt verabschiedet Krankenhausplan 2001

13.12.2000, Magdeburg – 144

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 144/00

 

Magdeburg, den 13. Dezember 2000

 

 

Sachsen-Anhalt verabschiedet Krankenhausplan 2001

Magdeburg. Die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt wird weiter umstrukturiert. Das Kabinett verabschiedete auf seiner Sitzung am Dienstag den Krankenhausplan 2001. Demnach gelten im kommenden Jahr landesweit 17.679 Betten als bedarfsgerecht. Nachrichtlich im Plan enthalten sind die 2.404 Betten der beiden Universitätsklinken in Magdeburg und Halle, deren Zahl gegenüber 2000 um 65 Betten reduziert wurde.

Im Saldo weist der Krankenhausplan 220 Betten weniger aus als in diesem Jahr. Während es vor allem in den Bereichen Psychiatrie und Neurologie einen Aufwuchs um rund 100 Betten gibt, werden in anderen Bereichen rund 320 Planbetten abgebaut. Das teilstationäre Angebot wird gegenüber 2000 um 22 auf 762 Tagesklinikplätze ausgebaut.

Gesundheitsministerin Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) nannte den Krankenhausplan 2001 "sachgerecht und solide". Ausgangs- und Endpunkt für den Plan sei die bedarfs- und leistungsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung.

Mit dem Krankenhausplan 2001 verabschiedet sich Sachsen-Anhalt vom klassischen Verfahren der reinen Kapazitätsplanung nach der bisherigen Methode. Auf Basis eines derzeit in Arbeit befindlichen Gutachtens werden künftig auf die Regionen zugeschnittene Leistungsbeschreibungen im Vordergrund stehen. Die Planungen gehen davon aus, dass nach fristgerechter Vorlage des Gutachtens im Jahresverlauf 2001 ein mittelfristiger Krankenhausplan bis zum Jahr 2005 erarbeitet wird.

Ministerin Kuppe sagte: "Die Bettenzahl war eine gute Richtgröße für die Krankenhausplanung, hat jedoch dort ihre Grenzen, wo sie als alleiniges Maß für die Bewertung der Krankenhauslandschaft überbewertet wird. Leistungsbeschreibungen sind der richtige Weg, um vom reinen Bettenzählen weg zu kommen". Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf änderungen im bundesweiten Krankenhausvergütungssystem. Ab 2003 geht es bei der Abrechnung nicht mehr um die Anzahl der Betten, sondern vielmehr um die erbrachten Leitungen.

Mit dem Krankenhausplan 2001 hat Sachsen-Anhalt gegenüber 1990 mehr als 11.200 Betten und damit mehr als ein Drittel der Kapazitäten abgebaut. Mit einer Bettenziffer von 66,37 Betten je 10.000 Einwohner (2000 = 66,5) rangiert Sachsen-Anhalt im Vergleich mit den anderen Bundesländern weiterhin im Mittelfeld (Bundesdurchschnitt = 68,0).

Hintergrund:

Der Krankenhausplan ist laut Gesetz jedes Jahr vorzulegen. Vorbereitet wird er in einem Planungsausschuss, dem neben dem Land die kommunalen Spitzenverbände, die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen angehören. Für 2001 gelang bei den Einzelplanungen für 52 der landesweit 56 Krankenhäuser eine übereinkunft von Land, Krankenhausgesellschaft und kommunalen Spitzenverbänden. Die Krankenkassen versagten grundsätzlich ihre Zustimmung, da sie die Ergebnisse des neuen Gutachtens abwarten wollten. Dieser Position konnte sich das Land nicht anschließen. Die Aufnahme in den Krankenhausplan ist Grundlage für die Kostenabrechnung sowie Förderung von Investitionen.

 

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