Sind Sie Opfer einer Gewalttat geworden?
Wurden Sie vorsätzlich und rechtswidrig angegriffen und kamen durch diese Gewalttat gesundheitlich zu Schaden?
Oder sind Sie Hinterbliebene oder Hinterbliebener eines Gewaltopfers?
Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden. Klicken Sie hier
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner ...
Außerhalb der Dienstzeit kann bei der Hotline eine Nachricht auf einem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
Dort stehen spezielle Betreuerinnen und Betreuer für eine erste Kontaktaufnahme, Hilfe und Beratung bereit. Betroffene werden dort vertraulich und umfassend über Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz informiert.
Nähere Informationen finden Sie beim Landesverwaltungsamt.