Opferentschädigung

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagt nach dem schrecklichen Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg:
„Meine Gedanken sind bei allen Betroffenen, ihren Familien und den Augenzeugen. Sie müssen jetzt schnell psychotherapeutisch versorgt werden, um Belastungsstörungen und anderen psychischen Spätfolgen vorzubeugen. Ich danke allen Einsatzkräften, Ersthelfern und Beschäftigten in den Krankenhäusern, die in dieser unerträglichen Situation Überragendes geleistet haben und leisten.“
Die nachstehende Seite wird fortwährend aktualisiert (letzte Aktualisierung: 05.02.2025).
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Entschädigungsleistungen
Bei Gewalttaten im Inland wird für alle daraus resultierenden physischen und psychischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine monatliche Entschädigungszahlung erbracht. Außerdem gibt es auch Leistungen für die wirtschaftlichen Folgen dieser Gesundheitsschädigung z.B. im Hinblick auf Krankenhausbehandlungen, Psychotherapie, Berufsschadensausgleich oder Bestattungs- und Sterbegeld. Der Entschädigungsantrag kann formlos beim Landesverwaltungsamt gestellt werden:
- Herr Dr. Weber, Telefon: 0345/514 3080; E-Mail: Christian.Weber(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
- Frau Griep, Telefon: 0391/567 2458; E-Mail: Maike.Griep(at)lvwa.sachsen-anhalt.de
- Frau Grubenick, Telefon: 0345/514 3309; E-Mail: Uta.Grubenick(at)lvwa.sachsen-anhalt.de