Menu
menu

Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe

  • Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke und behinderte Menschen (RPK)
    Die RPK bieten Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen nach einer stationären oder ambulanten Behandlung die Möglichkeit medizinische, berufliche und psychosoziale Hilfe wahrzunehmen. Hierzu ist eine längerfristige konstante Begleitung und Betreuung des Einzelnen vorgesehen. Integration, eigenständiges Wohnen, Beschäftigungsaufnahme und Selbstversorgung stehen im Fokus der Rehabilitationseinrichtungen. 

  • Integrationsfachdienste (IFD)
    Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Integrationsfachdienste beraten, begleiten und unterstützen Arbeitsuchende und Beschäftigte. Insbesondere werden Menschen mit Behinderung, Schwerbehinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind durch die IFD unterstützt. Ziel ist es diese Menschen auf geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln und bereits bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Zudem können sie auch für Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung, aber mit 30 Prozent Behinderungsgrad und mindestens Antrag auf Gleichstellung tätig werden. So sollen auch den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit seelischer Behinderung Rechnung getragen werden. 
  • Berufsbildungswerke (BBW)
    Zielgruppen der Berufsbildungswerke sind primär Jugendliche bzw. junge Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungssicherung haben. Diese können dann u.a. an Verfahren der Eignungs- und Arbeitserprobung oder an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und/oder eine Ausbildung absolvieren. Wichtige Aufgaben der BBW sind Vorbereitung, Begleitung sowie Nachbetreuung der Klient*innen mit dem Ziel, diese in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

  • Berufsförderungswerke (BFW)
    Die Leistungen von Berufsförderungswerken richten sich an erwachsene Menschen mit Behinderungen. Verschiedene Angebote, bspw. Reha-Assessment oder Qualifizierung, sollen eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

  • Berufliche Trainingszentren (BTZ)
    BTZ sind Spezialeinrichtung zur beruflichen Rehabilitation von jungen und erwachsenen Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder seelischer Behinderung. Die BTZ beraten, unterstützen und fördern Menschen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive mit dem Ziel der (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Auf der Grundlage einer psychischen und sozialen Stabilisierung ist die berufliche Orientierung, Qualifizierung und nachhaltige Vermittlung in Arbeit Ziel des Angebotes. Mittels Training der sozialen Kompetenzen, individuellen Qualifizierungsmodulen und betrieblichen Praktika erfolgt die schrittweise Integration.

  • Individuelle betriebliche Qualifizierung (InBeQ)
    Die individuelle betriebliche Qualifizierung kann zwei, in Ausnahmefällen maximal drei Jahre andauern. Anbieter von individueller betrieblicher Qualifizierung stellen gemeinsam mit ihren Klient*innen Fähigkeiten, Neigungen sowie die damit einhergehenden Unterstützungsbedarfe fest. Im Anschluss wird ein geeigneter Qualifizierungsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes gesucht. Dort soll Leistungsberechtigten ermöglicht werden, eine Tätigkeit im Betrieb zu erproben, sich in die betrieblichen Aufgaben einzuarbeiten und sich auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorzubereiten.

  • Inklusionsbetriebe/ -abteilungen
    Bei Inklusionsbetrieben bzw. -abteilungen handelt es sich um Betriebe, die schwerbehinderten Menschen Arbeitsplätze bieten und den Einstieg auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Das Personal in solchen Betrieben sollte zu mindestens 30%, aber in der Regel höchstens zu 50% aus schwerbehinderten Menschen bestehen. Die Menschen erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen.

Zurück zur Übersicht

Zum Seitenanfang