Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung besteht darin, Arbeitsunfälle (auch Wegeunfälle) und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention); nach Eintritt von Arbeits-/Wegeunfällen oder Berufskrankheiten geht es darum, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Geldleistungen zu entschädigen. Nähere Informationen zu den Themen:
- Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung
- Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung
sowie zum - Bürgertelefon des BMAS
erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Spitzenverband, der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
oder per E-Mail: info(at)dguv.de
sowie über das Infotelefon.
Ferner erhalten Sie hier detaillierte Informationen über die Unfallversicherungsträger:
Die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand (Land und Kommunen) wird in Sachsen-Anhalt derzeit von zwei landesunmittelbaren Unfallversicherungsträgern durchgeführt:
Dabei nimmt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt alle Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich mit Ausnahme der Aufgaben der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte wahr.
Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte nimmt die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung für Personen wahr, die im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen in Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehren tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Einrichtungen teilnehmen.
Dem Ministerium für Arbeit und Soziales obliegt die Rechtsaufsicht über die landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.