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Sicherheit von technischen Produkten

Täglich gelangen neue technische Produkte im europäischen Wirtschaftsraum in den Handel, für die gilt, dass durch ihre Verwendung keine Beeinträchtigung der Gesundheit und Sicherheit der Benutzer hervorgerufen werden darf. Das zu gewährleisten, ist Aufgabe der Hersteller und Importeure dieser technischen Produkte.

Für eine Vielzahl von technischen Produkten sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen europaweit festgelegt worden. Genügt ein Produkt diesen Anforderungen, so wird diese Konformität gegenüber EG-Vorschriften mit dem CE-Kennzeichen dokumentiert. Das betrifft beispielsweise neben vielen Haushaltsgeräten auch Spielzeuge und Heimelektronik und selbstverständlich Elektrowerkzeuge, Maschinen und Anlagen.

Fehlen detaillierte Regelungen für bestimmte technische Produkte, so gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei ihrer Verwendung keine erheblichen, mit der Verwendung nicht zu vereinbarenden und nach dem Stand der Technik nicht hinnehmbare Gefahren entstehen dürfen. Beispielhaft seien Möbel und Partyzelte, aber auch Maschinenwerkzeuge und Ersatzteile genannt.

Sichere Produkte zu entwickeln und zu produzieren, erfordert das nötige Wissen und kostet Geld. Sowohl durch Unkenntnis, aber auch zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, werden leider auch Produkte hergestellt und in Verkehr gebracht, die nicht den europaweit geltenden Vorschriften entsprechen. Hier setzt die behördliche Marktüberwachung an, indem sie qualifiziert, angemessenen und wettbewerbsneutral bei Herstellern und Händlern überprüft, ob die auf den Markt gelangenden Produkte bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher/-innen darstellen. Marktkontrolle führt so zu einer einheitlichen Anwendung des EG-Rechtes, zum gleichen Schutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger und zur Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen im europäischen Wirtschaftsraum. In Sachsen-Anhalt führen die Gewerbeaufsichtsbehörden diese Markkontrolle durch. Damit steht der in diesen Behörden vorhandene technische Sachverstand für diesen Teilaspekt des Verbraucherschutzes zur Verfügung und hilft, Informationen über von Produkten ausgehende Gefahren der Öffentlichkeit und somit den Verbrauchern zugänglich zu machen.

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Marktgeschehens ist eine effiziente Marküberwachung nur möglich, wenn die Behörden aller Bundesländer die erforderlichen Arbeiten sinnvoll untereinander aufteilen. Dies geschieht durch bundesweit koordinierte Marktüberwachungsaktionen. Ebenso wichtig ist das schnelle Bereitstellen von Informationen für Verbraucher und Behörden. Hierfür wird neben dem bestehenden System IGP (Informationssystem über sicherheitstechnisch mangelhafte Geräte und Produkte) ein europaweites Informations- und Kommunikationssystem zur grenzüberschreitenden Marktüberwachung (ICSMS) aufgebaut.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.