Patienteninformation und Patientenberatung
Sie dienen der
- Stärkung von Patientensouveränität und gesundheitlichem Verbraucherschutz
- Aufklärung über Patientenrechte
- Vorhaltung gesundheitlicher Informationen
- Vorhaltung von Beratungs- und Aufklärungsangeboten
- Schaffung von Transparenz in den Versorgungsstrukturen
- Vermittlung zielorientierter qualitätsgesicherter Behandlungs- und Beratungsangebote
- Vermittlung von Kontakten, Adressen
- Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten
Informationen und Beratung werden in Sachsen-Anhalt durch
- Verbraucherzentralen
- Beratungsstellen des Sozialverbandes Deutschland (aufgrund des Paragraph 65 b Sozialgesetzbuch Fünf als Einrichtung zur Verbraucher- und Patientenberatung von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt)
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
- Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
wahrgenommen.
Die Beratung ist in der Regel kostenlos und kann auch über das Internet erfolgen.
Auch die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte stehen als Anlaufstelle für Patientenauskünfte zur Verfügung
Daneben gibt es Hilfe bei den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und einer Vielzahl an Selbsthilfegruppen
Bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler können Sie sich an die
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
wenden. Dort kann eine außergerichtliche Klärung bei Streitigkeiten, denen Schadenersatzansprüche von Patienten wegen vermeintlicher oder tatsächlicher fehlerhafter Behandlung zugrunde liegen, weitgehend kostenlos herbeigeführt werden.
Unabhängig davon kann der Rechtsweg bei den Zivilgerichten beschritten werden.