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"Alle im Betrieb" - Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert den Aufbau von Integrationsprojekten

Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015 aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Integrationsbetrieben zu schaffen. Dazu hat die Bundesregierung das Förderprogramm "AlleImBetrieb" entwickelt. Das Förderprogramm eröffnet Trägern, Firmen und Unternehmen im Land die Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Neben langzeitarbeitslosen schwerbehinderten Menschen und Personen, die den Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen anstreben, sollen mit diesem Programm chronisch psychisch kranke Menschen besonders berücksichtigt werden.

Sachsen-Anhalt erhält im Rahmen des Programms rund 3,6 Mio €. Diese Mittel können eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung von Integrationsbetrieben zu fördern und Menschen mit Behinderungen eine Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Integrationsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie erfüllen einen besonderen sozialen Auftrag, denn sie verpflichten sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

Im Rahmen des Programms "Alle im Betrieb" können Leistungen für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten/-betrieben beantragt werden. Dazu zählen zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Beratung sowie Leistungen für besonderen Aufwand und bei außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der § 134 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und § 27 Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Voraussetzung dafür ist, dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Sinne des § 132 SGB IX entstehen.

Die Richtlinie zum Förderprogramm ist seit 11.4.2016 veröffentlicht. Anträge können formlos an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle gerichtet werden.