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Landesprüfungsamt für Sozialversicherung

Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung Sachsen-Anhalt hat den gesetzlichen Auftrag, mindestens alle 5 Jahre die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Institutionen zu prüfen, welche der Aufsicht des Landes obliegen (Paragraph (§) 274 Sozialgesetzbuch (SGB) V (Fünf), § 46 Absatz 6 SGB XI, § 281 Absatz 3 Satz 2 SGB V).

Dies sind folgende Institutionen

Die Prüfungen erstrecken sich auf die Rechts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle der Einrichtungen. Zweck der Prüfungen ist es, Schwachstellen aufzuzeigen, zu analysieren und Vorschläge für ihre Beseitigung zu unterbreiten. Auf diese Weise sollen die Einrichtungen die Möglichkeit erhalten, Rechtsverstöße und Wirtschaftlichkeitsdefizite eigenverantwortlich zu beheben. Somit sind diese von den Aufsichtsprüfungen zu unterscheiden, da sie in erster Linie weiterführende Überlegungen fördern sowie Orientierungs- und Entscheidungshilfen geben sollen („Beratungsprüfung“).
Neben dem gesetzlich vorgesehenen 5-jährigen Mindestprüfturnus kann die Prüfung auch aus aktuellem Anlass durchgeführt werden.

Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung prüft ferner, ob die von der Krankenkasse abgegebenen Meldungen zum Risikostrukturausgleich ordnungsgemäß sind, und die Bereiche der Beitragsfestsetzung, des Beitragseinzugs und der Weiterleitung von Beiträgen der so genannten Selbstzahler bei den Krankenkassen (§ 42 Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV), § 252 Absatz 5 SGB V, Prüfverordnung sonstige Beiträge).


Um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen nach gleichen Maßstäben geprüft werden, stimmen sich die Prüfdienste des Bundes und der Länder regelmäßig ab. Sie klären in besonderen Gremien Fachfragen, erarbeiten einheitliche Prüfthemenkataloge, -leitfäden sowie -handbücher und vereinbaren gemeinsame Schwerpunktprüfungen zu wichtigen Themen, wie z. B. Prüfungen der bei den geprüften Einrichtungen eingesetzten Software. Dazu unterhält das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) auf seiner Internetseite eine Informationsbörse für Prüfdienste.