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Patientenberatung

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.
Die ‚Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) gGmbH (bestehend aus Verbraucherzentrale Bundesverband, dem Sozialverband VdK Deutschland und dem Verbund unabhängige Patientenberatung e. V.) wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen für ein Modellprojekt zur Verbraucher- und Patientenberatung seit 2007 finanziell gefördert.

Bei den Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bestehen Stellen (zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen), die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit ihren Aufgaben hindeuten. An diese Stellen kann sich jede Person in den o. a. Angelegenheiten wenden.