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Vorgehen des Landes Sachsen-Anhalt bei der stufenweisen Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuungsangebote im Kontext der Corona-Pandemie

Durch die für alle neue, auf unbestimmte Zeit andauernde pandemische Situation sind die Anforderungen an Familien und Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt stark gestiegen. Die Fragen, wie das Kindeswohl und die Kinderrechte gesichert, die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag und ihrer Berufstätigkeit unterstützt und die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen geschützt werden können, sind von großer Bedeutung und haben neben dem Gesundheitsschutz oberste Priorität. Deshalb finden dazu regelmäßige Abstimmungen zwischen allen Entscheidungsträgern in Bund, Ländern und Kommunen statt.

Die Jugend- und Familienminsterinnen und –minister haben am 28.04.2020 einen Beschluss gefasst, der einen stufenweisen Prozess der Öffnung der Kinderbetreuungsangebote bis hin zum Regelbetrieb im Kontext der Corona-Pandemie ermöglicht. Die konkrete Ausgestaltung der stufenweisen Öffnung von Kindertageseinrichtungen hängt von den epidemiologischen Entwicklungen ab. Des Weiteren müssen Lockerungen zwingend begleitet werden von Hygienemaßnahmen, Schutzmaßnahmen für das Erzieherpersonal, der Bildung von stabilen und nachverfolgbaren Kontaktnetzen über feste Gruppen etc. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration arbeitet derzeit an einem Konzept zur weiteren Öffnung der Kindertagesbetreuung, um Familien und Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt zu entlasten. Das Konzept soll voraussichtlich Ende Mai 2020 wirksam werden.

Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.04.2020