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Andere Möglichkeiten, Eltern zu werden

Adoption

Für manche Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, stellt die Adoption eine Möglichkeit dar, dennoch eine Familie zu gründen. Für Kinder dagegen, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Freigabe zur Adoption die Chance zu einer normalen und stabilen Entwicklung in einer neuen Familie. Ein Kind adoptieren können:

  • Ehepaare und Alleinstehende,  wenn ein Ehepartner mindestens
  • 25 Jahre alt und der andere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt ist;
  • wenn Alleinstehende mindestens 25 Jahre alt sind,
  • wenn das Ehepaar das Kind gemeinsam adoptiert, die über ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum verfügen sowie die notwendige Reife mitbringen, die nicht überdurchschnittlich viel älter sind als leibliche Eltern, die die künftigen Geschwisterkinder auf das Adoptivkind vorbereiten können, so dass keine Interessenkonflikte entstehen können und die dem Kind Geborgenheit und Zuwendung geben und vorbehaltlos die Elternverantwortung übernehmen.

Durch eine Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen des Kindes zu den leiblichen Eltern, und das Kind wird mit den Adoptiveltern, deren Eltern und Geschwistern verwandt. Bei Stiefkindadoptionen (ein leiblicher Elternteil bleibt) bestehen die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Verwandten des verstorbenen Elternteils fort. Ein adoptiertes Kind besitzt denselben Status wie ein leibliches Kind der Adoptiveltern.
Anders als Pflegeeltern haben Eltern, die ein Kind adoptieren, keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie müssen für den Unterhalt des adoptierten Kindes selbst sorgen! Adoptiveltern erhalten – wie andere Eltern auch – das entsprechende Kindergeld sowie sämtliche steuerrechtlichen Vergünstigungen. Renten, die bis zur Annahme des Kindes gezahlt wurden, werden auch nach Rechtswirksamkeit der Adoption weiter gewährt. Unterhaltszahlungen für das Kind entfallen jedoch.

INFO: Für alle Fragen, die Bewerbung und die Vermittlung eines Kindes ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes oder auch die Zentrale Adoptionsstelle des Landes Sachsen-Anhalt (Landesjugendamt) in Halle zuständig.

Pflegeeltern

Im Gegensatz zur Adoption sind Pflegeeltern „Eltern auf Zeit“. Pflegeeltern sorgen bei der Aufnahme eines Pflegekindes im Auftrag der leiblichen Eltern und des Jugendamtes für ihr Pflegekind. Der Aufenthalt in einer Pflegefamilie richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes. Dies kann für kurze Dauer sein, z.B. für die Zeit eines Kuraufenthaltes der Mutter, aber auch für mehrere Jahre bis hin zur gesamten Zeit als Kind bzw. Jugendlicher. Vor der Bewerbung als Pflegemutter oder -vater, sollten Sie prüfen, ob Sie in der Lage sind, ein Pflegekind auch wieder loszulassen.
Ein Kind in Pflege nehmen, können Ehepaare, Partner bzw. Partnerinnen in Lebenspartnerschaften und Alleinstehende, die über ein gesichertes Einkommen und
ausreichend Wohnraum verfügen, genügend freie Zeit für das Kind haben, geduldig und belastbar sind, kommunikations- und lernfähig sind, in ein intaktes soziales Netz eingebettet sind, Erfahrung im Umgang mit Kindern haben,  bereit sind, mit dem Pflegekinderdienst und der Herkunftsfamilie zusammen zu arbeiten.

Für alle Fragen, die Bewerbung und die Vermittlung eines Kindes sind die Pflegekinderdienste in den Jugendämtern zuständig. Beratungen leisten das Landesverwaltungsamt oder das Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg. Darüber hinaus stehen ein Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern und regionale Ortsverbände als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Zentrale Adoptionsstelle des Landes Sachsen-Anhalt


Fachzentrum für Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt

Kinderwunschbehandlung

Paare, die ungewollt kinderlos bleiben, haben die Möglichkeit, durch medizinische Hilfen schwanger zu werden. Der erste medizinische Ansprechpartner bei ungewollter Kinderlosigkeit ist die Fachärztin oder der Facharzt für Gynäkologie. Er wird nach umfassenden Befragungen und Untersuchungen und ggf. nach Einbeziehung von Spezialisten eine notwendige Behandlung einleiten. Die Behandlungsmöglichkeiten reichen von psychotherapeutischen Ansätzen über Hormonbehandlungen bis zur assistierten Reproduktion. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an der Finanzierung unter bestimmten Bedingungen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung des Landes für Maßnahmen der assistierten Reproduktion zu erhalten. Mit dem 2010 eingeführten Förderprogramm ist Sachsen-Anhalt das erste Bundesland, das neben verheirateten Paaren auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften von Frau und Mann eine Unterstützung für die künstliche Befruchtung gewährt.

Dank der Unterstützung durch den Bund kann Sachsen-Anhalt seine Förderung für ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion ausweiten. Ab sofort können Paare für den ersten bis dritten Versuch einer künstlichen Befruchtung eine Unterstützung von bis zu 900 Euro je Zyklus beantragen. Das Land stellt in diesem Jahr rund 300.000 Euro zur Verfügung, der Bund gibt noch einmal 200.000 Euro dazu.

Kontakt zum Landesverwaltungsamt ...