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Sorgerecht

Sorgerecht

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht,

  • wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind,
  • wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten,
  • wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen)
  • wenn das Gericht auf Antrag eines Elternteils den Eltern  die elterliche Sorgen gemeinsam überträgt.

Solche Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was z.B. beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen kann. Geben die Eltern keine Sorgeerklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die Mutter die elterliche Sorge allein.