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Schulen

In Sachsen-Anhalt werden die Schülerinnen und Schüler in folgenden allgemeinbildenden Schulen unterrichtet: Grund-, Sekundar-, Gesamtschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Förderschulen.

Grundschulen

Die Grundschule soll die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder fördern und eine solide Grundlage für das weiterführende Lernen schaffen. Im Mittelpunkt der Arbeit der Grundschule stehen daher der Erwerb elementaren Wissens und Könnens. Fähigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen sollen erworben und eingeübt werden. Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können eingeschult werden, wenn sie körperlich und geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Weitere Informationen zu den Grundschulen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums ...

Sekundarschulen

Die Sekundarschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist auf den Erwerb des Realschulabschlusses oder des Hauptschulabschlusses (mit erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrganges) ausgerichtet. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und bereitet so auch auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt vor.

Weitere Informationen zu den Sekundarschulen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums ...

Gesamtschulen

In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. oder
13. Schuljahrganges unterrichtet. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule, in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.

Weitere Informationen zu den Gesamtschulen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums ...

Gymnasien

Im Gymnasium werden die Schülerinnen und Schüler vom 5. bis zum 12. Schuljahrgang unterrichtet. Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 bilden die gymnasiale Oberstufe, die sich in die Einführungsphase, Schuljahrgang 10, und die Qualifikationsphase, Schuljahrgänge 11 und 12, gliedert. Das Gymnasium schließt im 12. Schuljahrgang mit den Prüfungen zum Abitur ab.

Weitere Informationen zu den Gymnasien finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums ...

Gemeinschaftsschule

Ab dem Schuljahr 2013/2014 können sich bestehende weiterführende Schulen zu Gemeinschaftsschulen umwandeln. Hierfür hat der Landtag durch die Änderung des Schulgesetzes die Voraussetzungen geschaffen. In der Gemeinschaftsschule werden Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet. Der Unterricht in der Sekundarstufe I erfolgt in der Regel im Klassenverband und verzichtet weitgehend auf eine Unterscheidung nach Bildungsgängen. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht den Erwerb aller Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen. Sie führt entweder eine eigene gymnasiale Oberstufe oder ermöglicht den Erwerb des Abiturs in Kooperation mit einer anderen Schule. Die Ausbildungsdauer bis zum Abitur beträgt 12 oder entsprechend den Festlegungen des Schulgesetzes 13 Jahre. Die Gemeinschaftsschule ermöglicht längeres gemeinsames Lernen, wodurch die Prognosesicherheit über den künftigen Bildungsweg und die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler durch bessere Entwicklung der individuellen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen erhöht werden sollen. Außerdem ist es Ziel, wohnortnahe Angebote aller allgemeinbildenden Schulabschlüsse langfristig zu sichern.

Weitere Informationen zu den Gemeinschaftsschulen finden Sie auf den Seiten des Bildungsministeriums ...