Menu
menu

Studium

Für viele Berufe wie Lehrer, Arzt oder Anwalt ist ein Studium die Grundvoraussetzung. In Sachsen-Anhalt bieten zwei Universitäten und sechs staatliche Fachhochschulen eine breite Palette an Studienfächern. Um die Möglichkeit zu erhalten, an einer der Hochschulen in Sachsen-Anhalt studieren zu können, ist eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen nötig:

  • die allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die nur für die im Schulabschlusszeugnis aufgeführten Studiengänge gilt,
  • die Fachhochschulreife, die ein Studium an einer Fachhochschule ermöglicht,
  • eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt anerkannte vergleichbare andere Vorbildung oder
  • eine in einem anderen Bundesland entsprechend dem dort geltenden Hochschulrecht erworbene Hochschulzugangsberechtigung.

Auch Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung können unter bestimmten Umständen ein Studium an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt aufnehmen. In dem Fall ist eine sogenannte Feststellungsprüfung abzulegen, die zu einer hochschul- und fachbezogenen Studienberechtigung führt. Bestimmte berufliche Qualifikationen, z.B. Meisterabschlüsse, können auch unmittelbar zum Studium berechtigen.
Für künstlerische bzw. gestalterische Studiengänge muss außerdem eine besondere künstlerische Befähigung nachgewiesen werden. Ist diese überragend, kann sogar auf die oben genannte Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
Grundsätzlich bewirbt man sich bei der Hochschule, die den gewünschten Studiengang anbietet. In den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin muss man sich bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund bewerben.
Die konkreten Termine für die Bewerbung um einen Studienplatz erfahren Sie in den Hochschulen bzw. bei der ZVS. Zu allen Zulassungsfragen beraten die Studienberatungsstellen der Hochschulen ausführlich.

Studieren in Sachsen-Anhalt ...