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Aktionsprogramm des Bundes "Aufholen nach Corona"

Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine harte Zeit zurück: Kitas, Schulen, Sportvereine und vieles mehr waren über ein Jahr oftmals ganz oder teilweise geschlossen. Dadurch haben die Kinder und Jugendlichen nicht nur viel Lernstoff versäumt, sondern konnten häufig nicht ihre Freunde persönlich treffen, Sport treiben, anderen Freizeitaktivitäten nachgehen und mussten oftmals zurückstecken.

Die Bundesregierung hat daher für die Jahre 2021 und 2022 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ aufgelegt, das es Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll, mit Unterstützung der Träger der Jugendhilfe und durch die Begleitung ehrenamtlich tätiger Menschen z.B. Lernrückstände nachzuholen, an Ferienfreizeiten (mit geringem Teilnahmebeitrag), Ausflügen und außerschulischen Angeboten teilzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, bei den Angeboten auch die Zielgruppen der Mädchen und Jungen mit Behinderung, der Kinder und Jugendliche in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der benachteiligten und migrantischen Familien zu berücksichtigen.

Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegen insbesondere folgende Säulen des Corona-Aufholprogramms

Frühkindliche Bildung fördern

Sprach-Kitas
Mit dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas - Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" fördert das Bundesfamilienministerium sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung. Es richtet sich vor allem an Einrichtungen, die von einem überdurchschnittlichen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden und die sich zumeist an sozialen Brennpunkten befinden. Das Bundesprogramm wird bis Ende 2022 um 100 Millionen Euro aufgestockt.

Es werden bundesweit bis zu 1000 neue zusätzliche halbe Fachkraft-Stellen für sprachliche Bildung in Kitas gefördert. Auf Sachsen-Anhalt entfallen davon 25 halbe Stellen für zusätzliche Sprach-Fachkräfte. Träger von Kindertageseinrichtungen können ihre Interessenbekundung online auf www.bundesprogramm-sprachkitas.de einreichen. Das zweistufige Antragsverfahren läuft seit dem 7. Juni 2021. Damit können die neuen Fachkräfte pünktlich zum Start des neuen Kitajahres beginnen. Es sind bereits weit über 100 Interessenbekundungen aus Sachsen-Anhalt eingegangen. Weitere Interessenbekundungen haben deshalb nur noch sehr geringe Erfolgsaussichten auf eine Aufforderung zur Antragstellung.

Bestehende und neue Sprach-Kitas erhalten einen „Aufholzuschuss“ für Lernmaterialien, zusätzliche pädagogische Angebote oder personelle Unterstützung durch „Kita-Helfer“ sowie einen "Digitalisierungszuschuss" für die Unterstützung beim Einsatz digitaler Medien in der Bildung. Das Antragsverfahren beginnt im Sommer 2021. Informationen dazu werden auf www.fruehe-chancen.de eingestellt.

Bundesstiftung Frühe Hilfen
Frühe Hilfen haben sich bundesweit in den vergangenen Jahren zu einem neuen, ergänzenden Versorgungselement der bestehenden Sozialleistungssysteme für werdende Eltern, sowie Familien mit Säuglingen und Kleinkindern etabliert. Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert regionale Netzwerke Frühe Hilfen, die ein wichtiger Bestandteil für die intersektionale Zusammenarbeit sind.

Der Zugang zu den Familien erfolgt durch spezialisierte Fachkräfte, die durch längerfristige aufsuchende Unterstützungsangebote belastete Familien mit Kindern bis zu drei Jahren in ihrem Alltag begleiten. Dabei orientieren sich die Angebote, die im präventiven Bereich verortet sind, an den individuellen Bedarfen der Kinder, Eltern und  Familien.

Die Fachkräfte werden in ihrer Arbeit durch Angebote von Freiwilligen, etwa durch Familienpaten und Patinnen, Lotsen und Lotsinnen oder Elterncafés unterstützt. Durch digitale Beratungsangebote oder mobile Frühe Hilfen werden insbesondere seit Beginn der Pandemie neue Zugangswege und Beratungsformate erprobt.

Diese Angebote werden aktuell durch das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 zeitlich befristet mit 50 Millionen Euro aufgestockt. Hiervon profitiert auch Sachsen-Anhalt.

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Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote ermöglichen

Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes
Es wird zusätzliche Angebote im Bereich des Sports durch die Deutsche Sportjugend, bei der musikalischen und künstlerischen Bildung durch die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, den Verband deutscher Musikschulen und den Bundesverband der Jugendkunstschulen geben. Auch Jugendverbände wie die Pfadfinder, die Jugendfeuerwehr oder die Naturfreunde genauso wie die Jugendbildungsstätten werden bei zusätzlichen Angeboten unterstützt.

Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe können ab Juli Anträge über ihre bundeszentralen Verbände oder die Zentralstellen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) an das Bundesjugendministerium stellen. Die ersten Angebote starten ab Juli. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt des Bundesjugendministeriums.

Familienferienstätten
Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Dazu zählen gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen. Die Familien sollen dort in diesem und im nächsten Jahr für eine Woche Urlaub nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen.

Die Einrichtungen können ab dem Sommer Anträge bei einer zentralen Stelle einreichen, um die erwarteten Vergünstigungen für die Familien ersetzt zu bekommen. Sie werden rechtzeitig über das Antragsverfahren informiert. Familien können ab Frühherbst den vergünstigten Urlaub bei den Familienerholungseinrichtungen buchen.

Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern
Der Bund stellt den Ländern 70 Millionen Euro zur Verfügung, um zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das am 10. Juni 2021 im Bundestag beschlossen und am 25. Juni 2021 bestätigt wurde.

Auch Sachsen-Anhalt will die Mittel für günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten, Jugendbegegnungen, Angebote auf pädagogisch betreuten Spielplätzen, Bewegungsprogramme auf Sportplätzen, den internationalen Jugendaustausch und vieles mehr einsetzen.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Kinder, Jugendliche und ihre Familien blicken auf eine harte Zeit zurück: Kitas, Schulen, Sportvereine und vieles mehr waren über ein Jahr oftmals ganz oder teilweise geschlossen. Dadurch haben die Kinder und Jugendlichen nicht nur viel Lernstoff versäumt, sondern konnten häufig nicht ihre Freunde persönlich treffen, Sport treiben, anderen Freizeitaktivitäten nachgehen und mussten oftmals zurückstecken.

Die Bundesregierung hat daher für die Jahre 2021 und 2022 das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona" aufgelegt, das es Kindern und Jugendlichen ermöglichen soll, mit Unterstützung der Träger der Jugendhilfe und durch die Begleitung ehrenamtlich tätiger Menschen z.B. Lernrückstände nachzuholen, an Ferienfreizeiten (mit geringem Teilnahmebeitrag), Ausflügen und außerschulischen Angeboten teilzunehmen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat die Landkreise und kreisfreien Städte gebeten, bei den Angeboten auch die Zielgruppen der Mädchen und Jungen mit Behinderung, der Kinder und Jugendliche in den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe sowie der benachteiligten und migrantischen Familien zu berücksichtigen. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration liegen insbesondere folgende Säulen des Corona-Aufholprogramms:

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Das Bundesprogramm "Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander" fördert bundesweit rund 530 Mehrgenerationenhäuser. Es wird im Rahmen des Aufholpakets um zehn Millionen Euro aufgestockt. Mit zusätzlichen Mitteln können die Mehrgenerationenhäuser ihre Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern ausbauen. Dabei stimmen sie sich mit ihrer Kommune und Kooperationspartnern vor Ort wie Schulen, Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und Beratungsstellen ab.

Mehrgenerationenhäuser können sich bewerben und erhalten - im Falle einer Bewilligung - zusätzliche Fördermittel in Höhe von 15.000 Euro in 2021 und 20.000 Euro in 2022, um die beschriebenen Angebote zusätzlich durchführen zu können. Die Mittel können für Sach- und Personalkosten eingesetzt werden. Das Antragsverfahren wird im Sommer und erste Aktivitäten vor Ort werden im Spätsommer 2021 starten. Die Mehrgenerationenhäuser erhalten hierzu direkte Informationen.

Kinderfreizeitbonus
Den Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Er kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Lediglich Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, und Familien mit Sozialhilfe stellen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse. Der Kinderfreizeitbonus wird ab August 2021 und getrennt von der jeweiligen Leistung (zum Beispiel SGB II) ausgezahlt.

Vereinfachte Lernförderung
Die Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll leichter zugänglich werden. Für Familien im Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag (KIZ) kommen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Betracht. Bei schulischen Lernschwächen kann die Teilnahme an individuellen Lernförderangeboten gefördert werden. Entstehen zur Wahrnehmung von Kinder- und Jugendfreizeiten Kosten, so können diese meist übernommen werden. Zuständig sind die kommunalen Träger im Jobcenter oder im Sozialamt. Hier finden Sie die Ansprechpartner

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Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) erhält 100 Millionen Euro, um einen Zukunftsfonds für außerunterrichtliche Projekte und Angebote zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort aufzusetzen. Das „Programm AUF!leben – Zukunft ist jetzt“ richtet sich bundesweit an Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen und umfassen zum Beispiel Coaching und Begleitung durch Mentorinnen und Mentoren, Gemeinschaftserleben und Mitgestaltung für junge Menschen, zusätzliche Angebote in Kitas sowie Gesundheit, Sport und Bewegung im Rahmen von Sportvereinen.

Antragsberechtigt bei der DKJS sind Vereine und Initiativen, insbesondere Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Näheres dazu entnehmen Sie hier. Dort finden Sie auch Beispielprojekte, die für eine Förderung in Frage kommen.

Engagement von Bundesfreiwilligendienstleistenden
Um Kinder und Jugendliche vor Ort besser zu unterstützen, können Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe ab sofort einfacher und schneller Unterstützung durch Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten.

Wenn eine Schule oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe einen Bundesfreiwilligendienstleistenden bei sich einsetzen möchte, kann sie jetzt einfacher und schneller einen Antrag dafür stellen. Das Zulassungsverfahren wurde stark vereinfacht, sodass Anträge sofort und zügig bearbeitet werden können. Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe finden hier weitere Informationen und Vordrucke.

Zusätzliche Sozialarbeit und Freiwillige an Schulen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe
Damit Kinder und Jugendliche in den Schulen individuelle Unterstützung erhalten, bieten die Länder vielfältige Aktivitäten an, die vor Ort mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit und Freiwilligendienstleistenden umgesetzt werden. Beispiele dafür sind mobile Jugendhilfe-Teams, individuelle Lernförderung intensivere Beratung am Übergang von einer Schulform in die nächste, mehr psychosoziale Beratung an Schulen, Coaching von Eltern und Kindern bei Krisen zu Hause oder der Einsatz von Freiwilligen über die Freiwilligendienste der Länder.

Der Bund stellt den Ländern 220 Millionen Euro über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende an Schulen zur Verfügung.

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