Förderaufruf für Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt stellt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes insgesamt 15,45 Millionen Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit bereit. Ab sofort können Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden, freie Träger der Jugendhilfe sowie landesweit tätige Jugendbildungsstätten ihre Projektvorhaben anmelden. Hier geht es zum
Die Mittel stehen für ein breites Spektrum an Investitionen zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem notwendige Sanierungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wie Möbel und Elektrogeräte und mobile Angebote der Jugendarbeit.
Das Förderprogramm wird durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Antragstellung und Prüfung erfolgt bei der IB digital über das
Um im Jahr 2026 noch sichtbare Ergebnisse erreichen zu können, ist im Jahr 2026 ein verkürztes Antragsverfahren vorgesehen. Die maximale Förderhöhe beträgt in 2026 100.000 Euro. Die beantragten Vorhaben müssen binnen eines Jahres abgeschlossen sein. Die Träger beantragen ihre Vorhaben direkt bei der IB. Konkrete Informationen dazu und die zu verwendende „Klickstrecke“ sind der Anlage zu entnehmen. Diesem Antrag ist eine positive Bewertung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beizufügen. Diese positive Bewertung ist für die IB ein sogenanntes „Legitimationsschreiben“ zur Förderung. Damit das Ministerium einen zeitnahen Überblick über die bei der IB eingegangenen Anträge hat, werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebeten, anhand des beiliegenden Mitteilungsbogens das Fachreferat über die positiv bewerteten Anträge zu informieren (Träger, Projektbezeichnung; Höhe der beantragten Förderung). Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse:
In 2027 ff senden Sie bitte unter Nutzung beiliegenden Anmeldeformulars Ihre Interessenbekundung bis zum 1. Oktober jeden Jahres direkt an das Ministerium, ebenfalls unter
Anträge der landesweit tätigen und vom Land geförderten Jugendbildungsstätten benötigen keine positive Bewertung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder einen Jugendhilfeausschussbeschluss. Die Träger dieser Jugendbildungsstätten stellen in 2026 ihre Anträge in Höhe von max. 100.000 Euro inkl. einer Projektbeschreibung an das Ministerium unter o.g. E-Mail-Adresse. Das Ministerium erstellt ein sog. Legitimationsschreiben und leitet dieses inkl. Projektbeschreibung an die Träger der Jugendbildungsstätten sowie an die IB weiter. Danach können die Träger der Jugendbildungsstätten Anträge bei der IB stellen.
Sollten inhaltliche Fragen zu einer Fördermöglichkeit aufkommen, so können diese an das Ministerium an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden.
Bei technischen Fragen zur Antragsstellung stehen die
Verfahrensgrundsätze Anmeldeformular für Projekte ab 2027 SVIKG LuKIFG VV Bund-Länder Infra-SVG AnBest-Infra-SVG Infos zur Registrierung im IB-Kundenportal Anschauungsbeispiel - Klickstrecke Testantrag Interessenbekundung Projektbeschreibung an Jugendämter für 2026
