Bund-Länder-Ausschuss
Der Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II beobachtet und berät die zentralen Fragen der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und Fragen der Aufsicht, des Kennzahlenvergleichs sowie Fragen der zu erhebenden Daten und erörtert die Zielvereinbarungen.
Die zur Veröffentlichung bereitgestellten Unterlagen können hier eingesehen werden.






