Nachbetreuung
Während der Probezeit ist durch den ZaA-Projektträger die Nachbetreuung gewährleistet. Sie dient nach der Übernahme aus der Ausbildung der Stabilisierung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
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Während der Probezeit ist durch den ZaA-Projektträger die Nachbetreuung gewährleistet. Sie dient nach der Übernahme aus der Ausbildung der Stabilisierung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.