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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Sozialministerin Grimm-Benne begrüßt Qualitätsoffensive in der Ganztagsbetreuung

02.03.2023, Magdeburg – 018/2023

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. „Bereits seit Jahrzehnten setzt Sachsen-Anhalt den künftig auch bundesweit geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – auch für Grundschulkinder – um. Die Entscheidung der Koalition, auf mehr Qualität in der Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu setzen, ist richtig“, kommentiert Sozialministerin Petra Grimm-Benne den zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelten Kompromiss.

„Es wird keine überstürzte Systemänderung geben. Vielmehr bleibt es bei unserem Anspruch, den Kindern bestmögliche Bildung und Förderung zu ermöglichen“, so die Ministerin. Um den bundesweit ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Betreuung für Grundschulkinder umzusetzen, brauche es keine Gesetzesänderung im Land.

Die Kooperation zwischen Schule und Hort soll künftig noch verbindlicher geregelt werden, u.a. bei einer qualitativen Hausaufgabenbetreuung. Für mehr Qualität im Ganztag sollen an 30 Standorten Modelle einer pädagogischen hochwertigen Ganztagsbetreuung erprobt werden. Das Sozial- und Bildungsministerium entscheiden gemeinsam über die Zulassung. Bis Ende 2025 soll das zu erprobende Zusammenwachsen von Schule und Hort evaluiert werden, um Rückschlüsse für perspektivische Änderungsbedarfe zu ziehen. Zudem wird die im Koalitionsvertrag vorgesehene Überarbeitung des Bildungsprogramms „Bildung: elementar“ weitere qualitative Impulse für die Kindertageseinrichtungen (Kita und Hort) setzen.

Der Kompromiss werde den bestehenden Betreuungsformen gerecht, so die Ministerin weiter: „Die Hortlandschaft ist sehr vielfältig. Der gefundene Kompromiss wird dieser Verschiedenartigkeit gerecht.“ So gebe es nicht nur „reine“ Horte am Ort Grundschule, sondern eine Vielzahl größerer altersgruppenübergreifender Einrichtungen, in kommunaler wie in freier Trägerschaft, die die Betreuung von Grundschulkindern vor und nach dem Unterricht übernehmen.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt schon jetzt bis zur Versetzung in den siebten Schuljahrgang einen gesetzlichen Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch gilt sogar bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, soweit Plätze vorhanden sind. Der zeitliche Umfang beträgt 8 Stunden täglich und ist bedarfsorientiert. Sofern Eltern aufgrund der familiären Situation oder wegen anderer Gründe Bedarf anmelden, besteht ein Anspruch auf eine erweiterte ganztägige Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich. Für Schulkinder besteht ein Anspruch auf bis zu 6 Stunden je Schultag – zusätzlich zur  Schulzeit von 5,5 Stunden in den Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten.

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