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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Kinderbetreuung: Land und Kommunen greifen tiefer in die Tasche / Kuppe: Elternbeiträge sollen stabil bleiben

09.01.2001, Magdeburg – 3

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

 

 

 

Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 003/01

 

Magdeburg, den 9. Januar 2001

 

 

Kinderbetreuung: Land und Kommunen greifen tiefer in die Tasche / Kuppe: Elternbeiträge sollen stabil bleiben

Magdeburg. Das Land zahlt in diesem Jahr höhere Platzpauschalen für die Kinderbetreuung als ursprünglich vorgesehen. Die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, Dr. Gerlinde Kuppe (SPD) brachte am Dienstag eine entsprechende Verordnung auf den Weg.

Demnach wird das Land in diesem Jahr im Krippenbereich für jedes betreute Kind pro Monat 410 Mark statt 390 Mark zahlen. Im Kindergarten beträgt die monatliche Landespauschale pro Kind 294 Mark statt 280 Mark, im Hort 95 Mark statt 90 Mark. Auch die Pauschalsätze für die integrative Betreuung von behinderten Kindern werden rückwirkend zum 1 Januar 2001 korrigiert.

Das Förderniveau pro Platz wird damit seitens des Landes gegenüber dem Jahr 2000 in nahezu identischer Höhe fortgeführt. Im Vorjahr zahlte das Land monatlich 420 Mark pro betreutem Krippenkind, 300 Mark für den Kindergarten und 95 Mark für die Hortbetreuung.

Ministerin Kuppe erklärte: "Ich gehe davon aus, dass Beitragserhöhungen für Eltern 2001 kein Thema sein werden. Mit den verbesserten Pauschalen wollen wir verhindern, dass die durch Tarifsteigerungen erhöhten Personalausgaben der Einrichtungen durchgereicht werden und zu Mehrbelastungen für Eltern führen. Um dieses Ziel zu erreichen, greifen das Land und daran gekoppelt die Landkreise und kreisfreien Städte in diesem Jahr tiefer in die Tasche."

Grundlage für die Anhebung der Pauschalen war der Beschluss des Landtages, den Etat für die Kinderbetreuung um 18 Millionen Mark auf nunmehr 334 Millionen Mark zu erhöhen. Ministerin Kuppe konnte somit die im Kinderbetreuungsgesetz enthaltene öffnungsklausel für Tarifentwicklungen offensiv nutzen. Zu Grunde gelegt wurden die bereits erfolgten und für das Jahr 2001 fest vereinbarten Gehaltssteigerungen für Erzieherinnen und Erzieher. Daraus ergab sich ein Mischpunktwert von 5,1 Prozent.

Ministerin Kuppe betonte: "Die verbesserten Pauschalen sind ein überzeugender Beweis dafür, dass sich das Land weiterhin mit aller Kraft für eine qualitativ hochwertige und finanziell gesicherte Kinderbetreuung einsetzt. Die Politik in Sachsen-Anhalt hat sehr wohl ein Herz für Kinder und setzt alles daran, die Zukunft der Kinder zu sichern."

 

Hintergrund/Daten und Fakten im überblick:

Das Land beteiligt sich an der Finanzierung der Kinderbetreuung mit monatlichen Pauschalbeiträgen pro betreutem Kind. Dabei ist unerheblich, ob das Kind nur wenige Stunden oder über den gesamten Verlauf des Tages in der Einrichtung betreut wird.

Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen laut Gesetz zusätzlich zu den Landespauschalen im Krippenbereich noch einmal 60 Prozent des Betrages sowie im Kindergarten und Hort den halben Betrag beisteuern. Somit führen die gegenüber den Planungen erhöhten Pauschalbeiträge des Landes in diesem Jahr auch zu einer höheren Kostenbeteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die monatlichen Pauschalfördersätze des Landes im überblick

 

 

 

Im Jahr 2000

 

Im Jahr 2001 ohne ohne Tarifanpassung

 

Im Jahr 2001 mit mit Tarifanpassung

 

 

Kinderkrippe

 

420 Mark

 

390 Mark

 

410 Mark

 

 

Kindergarten

 

300 Mark

 

280 Mark

 

294 Mark

 

 

Hort

 

95 Mark

 

90 Mark

 

95 Mark

 

 

 

Der Landeshaushalt für die Kinderbetreuung:

 

 

 

Kinderbetreuung insgesamt

 

davon Pauschalförderung

 

davon Förderung von Investitionen

 

 

Jahr 2000

 

336 Millionen Mark laut Etatansatz + 37 Mio Mark überplanmäßige Ausgaben

 

316 Millionen Mark laut Etatansatz + rd. 37 Mio Mark überplanmäßige Ausgaben

 

20 Millionen Mark

 

 

Jahr 2001

 

354 Millionen Mark laut Etatansatz

 

334 Millionen Mark laut Etatansatz

 

20 Millionen Mark

 

 

 

 

 

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