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Aktuelle Pressemitteilungen - Ministerium für Arbeit und Soziales

Ministerin Grimm-Benne unterzeichnet Verlängerungs-Vereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe

18.01.2021, Magdeburg – 017/2021

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Magdeburg. Anträge bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe können länger gestellt werden. In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, ihren Gremien zu empfehlen, die Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Sachsen-Anhalt stimmt dieser Verlängerung zu. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hat den Verlängerungsvertrag unterschrieben. Grimm-Benne: „Menschen, die als Kind in der Behindertenhilfe oder in Psychiatrien Unrecht erfahren haben, dürfen nicht erneut allein gelassen werden. Mit der Verlängerung der Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle stärken wir Betroffenen den Rücken.“

 

Seit Sommer 2017 können sich Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden, bei der Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung melden. Sie können eine Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro oder eine einmalige Rentenersatzleistung von 3.000 bis 5.000 Euro erhalten.

 

Der Zahlung geht ein umfassendes Gespräch voraus, in dem Betroffene ihre Erlebnisse schildern und mit dem Beratungspersonal aufarbeiten. Die Formen von Leid und Unrecht, reichen von Schlägen, Freiheitsberaubung, verbalen Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele Menschen befinden sich bis heute in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhalten Assistenz bei der Lebensgestaltung.

Die Zusammenarbeit mit den Nachfolgeeinrichtungen der damaligen Landeskrankenhäuser und Psychiatrien sowie den Behörden im Land Sachsen-Anhalt gestalte sich dabei sehr positiv und vertrauensvoll.

 

Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, deren Angehörige, Vertrauenspersonen oder Betreuer können sich bis zum Meldeschluss am 30.06.2021 an folgende Adresse wenden:

 

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt

Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Ankerkennung und Hilfe

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel.: 0391-5676921

Email: Stiftung-Anerkennung-Hilfe(at)ms.sachsen-anhalt.de

 

Allen Errichtern der Stiftung war es von Anfang an wichtig, möglichst viele Menschen zu erreichen. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert. Dies gilt es, durch die Verlängerung der Anmeldefrist möglichst gut auszugleichen.

Impressum:

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Pressestelle

Turmschanzenstraße 25

39114 Magdeburg

Tel: (0391) 567-4608

Fax: (0391) 567-4622

Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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